Hundeführerschein Niedersachsen / Sachkundenachweis
In Niedersachsen gibt es seit dem 01. Juli 2013 die Pflicht seine
Sachkunde als Hundehalter nachzuweisen. Dies regelt der § 3 NHundG und
sieht eine theoretische und eine praktische Prüfung vor.
Theoretische Sachkundeprüfung
Diese muss vor Beginn der Hundehaltung abgelegt werden.
Die Themen sind:
- Anforderung an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
- das Sozialverahlten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften
- das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
- das Erziehen und Ausbilden von Hunden
- Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
Die Prüfung besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen die in 45 Minuten
zu beantworten sind. Bei uns wird die Prüfung online abgenommen, es
finden regelmäßige Termine dazu statt.
Für Kunden der Hundehalterschule kostet diese 50,00 €, für Nicht-Kunden 60,00 €.