Hundeführerschein Niedersachsen / Sachkundenachweis
In Niedersachsen gibt es seit dem 01. Juli 2013 die Pflicht seine
Sachkunde als Hundehalter nachzuweisen. Dies regelt der § 3 NHundG und
sieht eine theoretische und eine praktische Prüfung vor.
Praktische Sachkundeprüfung
Diese muss innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden.
Bei der praktischen Prüfung sollst du als Hundehalter uns zeigen,
dass du die theoretischen Dinge umsetzen kannst. Dass du in der Lage
bist deinen Hund sicher und verantwortungsvoll durch verschiedene
Situationen zu führen und von ihm keine Gefahr/Behinderung für andere
ausgeht.
Die Prüfung dauert ungefähr 90 Minuten und wird in bewegter Umwelt
durchgeführt. Auch hier finden regelmäßig Termine oder Einzeltermine
statt.
Für Kunden der Hundehalterschule kostet diese 50,00 €, für Nicht-Kunden 60,00 €